Bankvollmacht 2025

Bankvollmacht: Vollmacht fürs Konto richtig erteilen

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Vollmacht erlaubt einer Vertrauensperson Bankgeschäfte in Ihrem Namen – der Umfang richtet sich nach der Vollmachtsart.
  • Möglich: Geltung zu Lebzeiten, nur im Todesfall oder über den Tod hinaus. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
  • Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt – auch sie benötigen eine Vollmacht.
  • Bei Direktbanken erhält der Bevollmächtigte idealerweise eigene Zugangsdaten und ggf. Karte; Identifizierung per PostIdent/Videoident.
     

Was ist (Konto-)Vollmacht vs. Bankvollmacht?

Eine Kontovollmacht bezieht sich in der Regel auf ein oder mehrere konkret benannte Konten. Eine Bankvollmacht kann sich – je nach Institut – auf alle bestehenden und künftigen Konten/Depots bei derselben Bank erstrecken. Beide werden schriftlich erteilt und gelten bis zum Widerruf oder bis zum vereinbarten Ereignis (z. B. nur im Todesfall).

 

Arten von Vollmachten

Transmortale Vollmacht
Gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Erleichtert u. a. die Begleichung laufender Zahlungen bis zur Klärung der Erbfolge.

 

Gilt nur zu Lebzeiten; endet mit dem Tod. Sinnvoll, wenn der Zugriff nach dem Todesfall zunächst ausgeschlossen sein soll.
Gilt ausschließlich im Todesfall. Zu Lebzeiten besteht kein Zugriff; nach dem Tod wird die Handlungsfähigkeit bis zum Erbschein gesichert.
Weitreichende Befugnisse für Bankangelegenheiten (z. B. Konten eröffnen/schließen, Kredite beantragen), sofern das Institut dies vorsieht. Umfang stets im Formular/Vertrag prüfen.

Rechte & Grenzen des Bevollmächtigten

Zulässige Handlungen (typisch, wenn nicht eingeschränkt)

  • Verfügungen über Kontoguthaben und genehmigte Dispolinien
  • Kauf/Verkauf von Devisen und Wertpapieren
  • Entgegennahme von Konto-/Depotunterlagen
  • Abgabe von Saldoanerkenntnissen

Üblicherweise nicht umfasst

  • Erteilen von Untervollmachten
  • Eröffnung zusätzlicher Konten im Namen des Vollmachtgebers (sofern nicht ausdrücklich erlaubt)
  • Kündigung oder Umschreibung eines Kontos auf eigenen Namen
  • Abschluss/Änderung von Kreditverträgen ohne besondere Ermächtigung
  • Beantragung zusätzlicher Karten/Schließfächer ohne Freigabe

Vollmacht erteilen: So gehen Sie vor

  1. Formular des Instituts nutzen (Filiale oder Download) und den gewünschten Geltungsbereich festlegen.
  2. Legitimation beider Parteien: Personalausweis/Reisepass; in der Filiale vor Ort unterschreiben.
  3. Umfang prüfen: welche Konten/Depots, Onlinebanking-Zugang, Karten, Limits.
  4. Bestätigung der Bank abwarten; Unterlagen sicher ablegen.
Hinweis: Inhalte/Optionen unterscheiden sich je nach Bank. Immer die bankeigenen Bedingungen beachten.
 

Direktbanken: Besonderheiten

Bei Direktbanken erfolgt die Legitimation meist via PostIdent oder Videoident. Der Bevollmächtigte erhält – falls vorgesehen – eigene Online-Zugangsdaten und ggf. eine Karte. Zugangsdaten des Kontoinhabers dürfen nicht weitergegeben werden.

Missbrauch vorbeugen

  • Nur absolut vertrauenswürdige Personen bevollmächtigen; Umfang ggf. begrenzen.
  • Transparenz schaffen (Kontoauszüge teilen, Vier-Augen-Prinzip bei größeren Verfügungen vereinbaren).
  • Keine Weitergabe eigener PIN/TAN; separate Zugänge für Bevollmächtigte nutzen.

Widerruf & Erlöschen

Ein Widerruf ist jederzeit möglich (schriftlich gegenüber Bank und Bevollmächtigtem; Nachweis aufbewahren). Eine Vollmacht erlischt u. a. bei Geschäftsunfähigkeit oder Tod des Bevollmächtigten, bei Insolvenz des Kontoinhabers sowie mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern keine transmortale/postmortale Regelung besteht.

Musterformulierung (Beispiel, unverbindlich)

Rechtlicher Hinweis

Informationen ohne Gewähr; Bedingungen variieren je Institut. Diese Inhalte sind keine Rechts- oder Anlageberatung.

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